Betriebserlaubnis erteilt – Neue Regelungen für alle Piloten

Ab sofort gilt im Rahmen unserer neuen Betriebserlaubnis eine neue Flugordnung.

In der Hütte liegt ein Ordner. Dieser beinhaltet das:
– Flugbuch
– die Unterschriftenliste zur Kenntnisnahme der Betriebserlaubnis für die Vereinsmitglieder
– – die Unterschriftenliste zur Kenntnisnahme der Betriebserlaubnis für Gastflieger
– die genehmigte Flugordnung
– die Betriebserlaubnis des Luftamtes Südbayern

Vor dem nächsten Flug macht jeder Pilot bitte folgende Schritte:
– Lesen der Betriebserlaubnis
– Unterzeichnen der Kenntnisnahme
– Lesen der Flugordnung
– Eintrag ins Flugbuch

Vor jedem ersten Flug ist der Eintrag ins Flugbuch zwingend vorgeschrieben.
Bitte keine Nachlässigkeiten. Die Flugordnung und das Führen des Flugbuches sind Teil unserer Betriebserlaubnis.

Im Flugbuch bitte eintragen Name, Vorname, Uhrzeit (Zeitraum), Aufsichtsperson (Zeitraum), Frequenz (nur wenn nicht 2,4 Ghz), Modelltyp (Ziffern auswählen, s. Flugbuch) Bemerkungen (Absturz o.ä.)

Mit unsere Betriebserlaubnis dürfen wir auf unserem Modellfluggelände bis 25 kg fliegen.

Bitte haltet Euch an die neuen Regeln.
Hier die MFGA Flugordnung und Betriebserlaubnis_MFGA zum Lesen.